Wenn die Lampe den Geist aufgibt - welche ist wie zu entsorgen? >

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Lampen, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Glühlampen, Halogen- und LED-Strahler, Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen kommen fast in jedem Haushalt vor.

Doch wie sind diese zu entsorgen, wenn sie ihren Geist aufgeben? Da kann der Uneingeweihte schnell die Übersicht verlieren. Den Rahmen für den Umgang mit ausgedienten Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen gibt die EU mit der WEEE-Richtlinie vor, die in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) umgesetzt wurde.

Da diese Lampentypen elektronische Bauteile und Schadstoffe beinhalten, dürfen sie nicht im Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Hierzu zählen auch Lichterketten, die meist zu Weihnachten Wohnzimmer, Balkone und Gärten schmücken. Privatkunden können die genannten Lampen bis 50 Stück kostenlos bei den Entsorgungsanlagen Altencelle, Hambühren (nur Montag bis Mittwoch), Hermannsburg und Höfer oder bis 3 Stück beim Schadstoffmobil des Zweckverbandes Abfallwirtschaft abgeben.

Auch einige Händler nehmen ausgediente Lampen zurück. Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche an Elektrogeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet. Glühlampen und Halogenlampen dürfen entgegen der oben genannten Lampen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Fragen beantwortet der Kundenservice des Zweckverbandes gern unter der 05141.7502-222.