So funktioniert's!

Restabfall rechtssicher entsorgt

Restabfälle sind solche Abfälle, für die es keine getrennten Erfassungssysteme (wie z.B. den Gelben Sack, die Glascontainer, die Altpapiertonne) gibt.
 

Für die Entsorgung von Restabfall stellt der Zweckverband Restabfalltonnen in verschiedenen Größen zur Verfügung.

Die Leerung der Restabfalltonne erfolgt 14-täglich

Informationen

Eine Restabfalltonne ist Pflicht. Jeder Betrieb muss mit einer Restabfalltonne an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein (§7 Gewerbefallverordnung, GeWAbfV). Nur Abfälle zur Verwertung können über Dritte entsorgt werden, und zwar nur dann, wenn sie tatsächlich verwertet werden und den Vorgaben der Gewerbe-Abfallordnung (im Download-Bereich) entsprechen.