Infos Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.zacelle.de, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Content-Management-System des Zweckverband Abfallwirtschaft Celle angeboten werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt:

  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an (responsives Webdesign)
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
  • Ausreichende Kontraste

Über das oben stehende (Barrieren-) Menü anwählbare Einstellungen:      

  • Vergrößerung Schrift/Darstellung:
  • Vergrößerung Zeilenabstand
  • Darstellung in Schwarz/Weiß
  • Darstellung im Dunkelmodus


Nicht barrierefreie Inhalte.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc, etc.) - teilweise. Begründung: Da die bereitgestellten Dokumente zum Teil älteren Datums sind, konnten diese noch nicht in ein barrierefreies Format übertragen werden. Eine Anpassung dieser Dokumente ist schrittweise geplant.
  • Dokumente / Inhalte, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden bzw. in die Seite eingebunden sind, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Gegebenenfalls in den Webauftritt eingebundene Videos. Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
  • Nutzung von externen Kartendiensten (von der Webseite erreichbar). Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 
  • Redaktionelle Inhalte - teilweise. Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden auch bildliche Darstellungen oder Tabellen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
  • Integrierte Vorlesefunktion für Webseiten. Begründung: Derzeit wird noch an einer Lösung gearbeitet, diese Funktion bereitzustellen. Verschiedene Browser (z.B. Google Chrome, Firefox) bieten allerdings die Möglichkeit einer Vorlesefunktion der Webseite. 


Ihre Hinweise und Anregungen:
Wir bemühen uns die Internetseite zacelle.de vom Zweckverband Abfallwirtschaft Celle weitestgehend fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere beseitigen können.

Bitte wenden Sie sich an:
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Braunschweiger Heerstraße 109
29227 Celle
E-Mail: dagmar.schmiedner@zacelle.de 

Schlichtungsverfahren:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Telefon: 0511.120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de  

Diese Erklärung wurde im April 2023 überprüft.

Methodik der Bewertung: Selbstbewertung