Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.zacelle.de, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Content-Management-System des Zweckverband Abfallwirtschaft Celle angeboten werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt:
Über das oben stehende (Barrieren-) Menü anwählbare Einstellungen:
Nicht barrierefreie Inhalte.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Ihre Hinweise und Anregungen:
Wir bemühen uns die Internetseite zacelle.de vom Zweckverband Abfallwirtschaft Celle weitestgehend fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere beseitigen können.
Bitte wenden Sie sich an:
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Braunschweiger Heerstraße 109
29227 Celle
E-Mail: dagmar.schmiedner@zacelle.de
Schlichtungsverfahren:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Telefon: 0511.120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Diese Erklärung wurde im April 2023 überprüft.
Methodik der Bewertung: Selbstbewertung