Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutzgesetz)

Möchten Sie vertrauliche Hinweise nach EU-Whistleblower-Richtlinie oder dem Hinweisgeberschutzgesetz geben?

Dann nutzen Sie diese Internet-Adresse:
https://zacelle.interne-meldestelle.de

Oder nutzen Sie den QR-Code-Link:

Informationen

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle ist nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) gesetzlich zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet.
Über dieses Portal können Mitarbeitende oder Dritte anonym Missstände melden ohne dass dem Hinweisgeber dadurch Nachteile entstehen.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle hat die Kanzlei Scheja & Partners GmbH & Co.KG damit betraut, ein internes Meldesystem zur Bearbeitung von Hinweisen über Verstöße gegen geltendes Recht zu betreiben und die Aufgaben der internen Meldestelle zu übernehmen.