Infos zu Sammlungen

- gemeinnützig oder gewerblich -

Im Folgenden ein kurzer Überblick zum Thema Sammlungen von Papier/ Pappe, Altmetall und Textilien.

Wer eine Sammlung plant, hat diese mindestens 3 Monate vor Beginn bei der Unteren Abfallbehörde des Zweckverbandes nach §18 KrWG anzuzeigen. Auszufüllende Formulare können hier im Downloadbereich > heruntergeladen werden.
Je nach Art der Sammlung sind weitere Unterlagen einzureichen.

Zulässige Sammlung:

Diese zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
> Der Sammelnde ist erkennbar und es bestehen Kontaktmöglichkeiten.
> Es werden keine Elektroaltgeräte oder sonstiger Hausrat mitgenommen.
> Das Fahrzeug ist vorn und hinten mit einem schwarzen A auf weißem Grund gekennzeichnet.
> Bei der Durchführung muss die erforderliche Anzeige vorgelegt werden können.


Leider werden häufig auch unzulässige Sammlungen durchgeführt.
Diese Art der Sammlungen werden oft durch einen Wurfzettel z.B. dieser Art angekündigt (siehe Abbildung).

Bitte beachten

Unzulässige Sammlungen sind kein Kavaliersdelikt und können bei unsachgemäßer weiterer Entsorgung erhebliche Umweltschäden verursachen.

Sollten Sie Fragen zu einer konkreten Sammlung haben, können Sie uns direkt anrufen unter Telefon: 05141.7502-782 oder senden eine E-Mail an: info@zacelle.de