Häufige Fragen

Antworten für Geschäftskunden

1. Muss ich meinen Restabfall über den Zweckverband entsorgen?
Ja. Restabfall oder auch Abfall zur Beseitigung ist grundsätzlich über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen. In Stadt und Landkreis Celle ist dies der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle. Diese Regelung gilt bundesweit gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung.

2. Mein Betrieb und meine Privatwohnung befinden sich auf demselben Grundstück. Muss ich für den Betrieb eine eigene Restabfalltonne haben?
Nein. In diesem Fall können Sie die Abfälle aus dem Betrieb und der Privatwohnung zusammen über eine Tonne entsorgen. Aus steuerlichen Gründen kann eine separate Tonne jedoch sinnvoll sein.

3. Muss ich die Wertstoffe aus meinem Betrieb auch über den Zweckverband entsorgen?
Nein. Wertstoffe oder auch Abfälle zur Verwertung wie z. B. Papier oder Metall können Sie auch über Dritte entsorgen, sofern die Wertstoffe tatsächlich verwertet werden gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung.

4. In meinem Betrieb fällt sehr viel Altpapier an. Kann ich das über die Altpapiertonne entsorgen? Wie viel kostet das?
Sie können das Altpapier aus Ihrem Betrieb selbstverständlich über eine Altpapiertonne entsorgen. Die Tonnengröße bestimmen Sie selbst. Die kleinste Tonne fasst 40 Liter, die größte 1.000 Liter. Wir stellen Ihnen auch gern mehrere Tonnen. Die Entsorgung des Papiers über die Altpapiertonne ist kostenfrei für Sie. Für sehr große Mengen können wir Ihnen alternativ auch Großcontainer von 4 bis 10 m³ anbieten. Hier wird allerdings pro Leerung eine pauschale Transportgebühr berechnet.

5. Meine Altpapiertonne ist zu klein. Was kann ich tun?
Sie können gern eine größere Altpapiertonne bekommen oder wir stellen einen zusätzlichen Behälter auf. Beides ist kostenfrei für Sie.